Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 AußStrG


Linz - Urfahr - Freistadt - Perg


 

Bei Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 AußStrG gibt es üblicherweise keine Wartezeit. Bei Anfragen am Wochenbeginn findet sich oft noch ein Termin in derselben oder der folgenden Woche. Termine werden individuell von Montag bis Freitag, in einem Rahmen von 8:30 Uhr bis 19 Uhr (Ende des Gesprächs), vereinbart und in Ausnahmefällen auch am Samstag ab 8:30 Uhr bis 12 Uhr (Ende des Gesprächs). Einen Überblick über freie Termine können Sie rasch über das Onlinereservierungssystem erhalten, falls kein passender Termin dabei ist, rufen Sie mich einfach an, oftmals lässt sich in einem Gespräch doch ein Termin finden!



keine wartezeit bei diesem beratungsangebot